CDU vs. Datenschutz: Teil 2

So, nachdem ich neulich einen sehr erbosten Brief an die CDU geschrieben hatte lag gestern, als ich wieder zuhause ankam, dann endlich das Antwortschreiben im Briefkasten.
Hier nun der Inhalt:

Sehr geehrter Herr Roschka,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23. März 2006.

Nach dem geltenden Melderecht können Parteien gegen Gebühr von der jeweiligen Stadt-/Gemeindeverwaltung die Adressen von bestimmten Wählergruppen für einen laufenden Wahlkampf zu einer Parlamentswahl erhalten, ohne diese speichern zu dürfen. Dies ist durch den CDU Kreisverband Karlsruhe-Stadt für die Jungwähler zur Landtagswahl 2006 geschehen.

Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther MdB
Kreisvorsitzender

Kurz und schmerzlos würde ich sagen. Allerdings stellt mich dieser Brief nicht wirklich zufrieden, denn das eigentliche Problem bleibt ja trotzdem weiterhin bestehen: Unerwünschte Werbung von Parteien denen man seine persönlichen Daten nicht zur Verfügung gestellt hat.
Ich werde mal schauen ob ich irgendwie rauskriege auf welchem Gesetzesparagraphen dies basiert und ob man nicht vielleicht direkt bei der Stadtverwaltung etwas dagegen unternehmen kann. Auch wenn ich befürchte dass die Aussichten da nicht allzu toll sind.
Falls jemand etwas dazu sagen kann oder vielleicht sogar den entsprechenden Gesetzesabschnitt kennt freue ich mich über hilfreiche Kommentare.

2 Comments


  1. einfach schriftlich erklären, dass du mit der herausgabe deiner daten nicht einverstanden bist – könne se nix mer mache .:wink:


  2. Na ja, es ist eine staatliche Institution. Ich glaub nicht dass das da so einfach geht.

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