Sammelklage gegen geplante Vorratsdatenspeicherung

Unsere Bundesregierung plant Mitte nächsten Jahres ein Gesetz zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, festzuhalten wer wann wie wo mit wem kommuniziert hat. Wobei dabei nur die Verbindungsdaten und nicht die Inhalte der Kommunikation gespeichert werden sollen. Dies soll vollkommen willkürlich geschehen und zur Strafverfolgung verwendet werden. Betroffen davon sind unter anderem Telefon, SMS, E-Mail, ….
Doch dies ist ein weitreichender Eingriff in die Privatsphäre der einzelnen Bürger. In einem freiheitlichen Staat sollte jeder Bürger die Möglichkeit haben seine Privatsphäre wahren können, was mit diesem Gesetz nicht mehr gegeben wäre. Meist kommt das Argument von Betroffenen: “Ja ich hab ja nichts zu verbergen, also was sollte ich schon dagegen haben.”. Ich finde dieses Argument aus zwei Gründen schlecht:
1. öffnet es recht leicht die Tür zu einem totalitären Regime denn die Bürger verschenken sogar ihr Recht auf unüberwachte Kommunikation und
2. wenn diese Daten erst einmal vorhanden sind werden sie auf Dauer gesehen sicher nicht nur für Strafverfolgung eingesetzt werden. Man kann dies auch gut am Beispiel LKW-Maut erkennen, wo inzwischen die vorhandenen Daten auch von der Polizei genutzt werden sollen bzw. wollen.
Des weiteren ist der Aufwand/Nutzen einer solchen Speicherung auch mehr als umstritten. Denn wer wirklich etwas verbergen will kann dies auch weiterhin über beispielsweise verschlüsselte Nachrichten tun.
Ich finde eine solche Einschränkung seiner Bürgerrechte, wie sie der Gesetzentwurf vorsieht, sollte man nicht hinnehmen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erwägt deshalb im Falle eines zustandekommenden Gesetzes eine Verfassungsklage gegen ebendieses Gesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzureichen. Jeder Bürger ist eingeladen sich an dieser Verfassungsklage zu beteiligen.
Diese wird freundlicherweise vom Rechtsanwalt Meinhard Starostik vor Gericht vertreten. Es entstehen für die Teilnehmer an dieser Verfassungsklage keinerlei Kosten, da Herr Starostik auf sein Honorar verzichtet und eine solche Klage an sich auch nichts kostet. Also eine gute Sache für die man nur ein wenig Zeit und 55 Cent für eine Briefmarke aufwenden muss.
Auf der Homepage des Vereins finden sich auch nochmal ausführlichere Infos zu der ganzen Thematik und natürlich besagtes Teilnahmeformular für die Sammelklage.

Ich kann nur jedem raten sich an dieser Klage zu beteiligen, denn bei manchen Themen scheinen unsere werten Volksvertrer in Berlin Entscheidungen zu treffen die sehr weit ab der Realität und dem Nutzen des Volkes liegen.
Und wie sagte schon ein schlauer Amerikaner?
“Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.”

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