BVerfG

Am Wochenende sorgte der Chaos Computer Club (CCC) für Aufsehen, indem er eine Analyse einer staatlichen Computerüberwachungssoftware, dem so genannten “Bundestrojaner”, veröffentlichte. Besonders brisant: Die analysierte Software ist aufgrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts von 2008 verfassungswidrig.
Wer technisch versiert ist, dem empfehle ich ein Lesen der amüsanten Analyse des CCC: http://www.ccc.de/system/uploads/76/original/staatstrojaner-report23.pdf. Allen anderen sei folgendes Video empfohlen, dass die gewonnenen Erkenntnisse kurz und leicht verständlich zusammen fasst: