Heute Nachmittag fand in den Räumlichkeiten der Stadtgalerie Karlsruhe im Rahmen des “Tag des Informationsrechts” eine Diskussionsrunde mit dem Titel “Online-Durchsuchungen – Schutz durch und vor dem Staat unter Wahrung der Balance von Sicherheit und Freiheit?” statt. Veranstaltet wurde diese vom Zentrum für angewandte Rechtswissenschaft (ZAR) in Kooperation mit dem Junge Juristen Karlsruhe e.V. und der Stadt Karlsruhe.
Als Podiumsgäste waren etliche Experten geladen, unter anderem bekannte Größen aus der Politik:
- Peter Schaar, Bundesdatenschutzbeauftragter
- Jörg Ziercke, Präsident des BKA
- Gerhart Rudolf Baum, Bundesinnenminister a.D.
- Dr. Jürgen-Peter Graf, Richter am BGH
- Prof. Hansjörg Geiger, Professor an der Universität Frankfurt a.M.
- Dipl. Ing. Dirk Fox, Secorvo Security Consulting
Peter Schaar konnte leider nicht kommen. Seinen Platz nahm Wolfgang von Pommer Esche, sein Referatsleiter, ein.
Eine Teilnahme an dieser Diskussion als Zuhörer war nur nach vorheriger Anmeldung, für “Fachpublikum aus Recht, Politik und Gesellschaft”, möglich. Ich war einfach so frei mich dort anzumelden.
Als ich heute dort ankam wurde mir sehr schnell klar, dass tatsächlich nahezu ausschließlich Fachpublikum anwesend war. Ich war einer der wenigen Teilnehmer ohne Anzug und vermutlich auch der Jüngste. Insgesamt waren es knapp hundert Teilnehmer und laut Moderation befanden sich darunter zahlreiche Politiker (u.a. Ingo Wellenreuther), Bundesanwälte, Richter am BVG und BGH, usw.. Dementsprechend war das Durchschnittsalter auch vergleichsweise hoch, von jungen Juristen war da nicht allzuviel zu sehen (zumindest wenn man jung als unter 30 Jahre definiert).
Doch nun zur eigentlichen Diskussionsrunde. Es wurde gleich zu Beginn noch einmal darauf hingedeutet, dass es hauptsächlich um die juristischen Fragen bei diesem Thema gehen solle und nicht um die gesellschaftlichen. Was bei einer von Juristen organisierten Veranstaltung ja kaum verwunderlich ist.
Nach kurzen Grußworten von Prof. Thomas Dreier (ZAR) und Ullrich Eidenmüller (Karlsruher Bürgermeister für Planen und Bauen sowie Kultur und Gesundheit) bekam jeder der Podiumsgäste die Möglichkeit seinen Standpunkt zum Thema Online-Durchsuchung darzulegen, bevor dann in die eigentliche Diskussion eingestiegen wurde. Ich hatte mich im Vorfeld auf die gegensätzlichen Standpunkte von Peter Schaar und Jörg Ziercke und die daraus entstehenden Diskussionen gefreut. Da Ersterer ja nun nicht anwesend war, wurde daraus leider nichts. Allerdings war es im Endeffekt Gerhart Baum, der den Gegenpart zu Jörg Ziercke darstellte.
Schon recht frühzeitig musste in der Diskussion geklärt werden, dass Online-Durchsuchung eigentlich ein vollkommen unzutreffender Begriff ist, da es nicht nur um eine Durchsuchung, sondern auch um eine Überwachung geht.
Ich will hier nicht auf sämtliche geäußerten Standpunkte eingehen. Vieles ist auch aus den bisherigen Diskussionen in der Öffentlichkeit bekannt. Ein paar interessante Gedanken und Standpunkte möchte ich allerdings doch ausführen.
Es herrschste unter allen Teilnehmern der Konsens, dass die Polizei bei einer Weiterentwicklung der Technik zunehmend ins Hintertreffen gerate und deshalb irgendetwas dagegen unternommen werden müsse. Bei der Frage was sie denn tun solle gingen die Meinungen allerdings stark auseinander. Jörg Ziercke war natürlich für die Online-Durchsuchung und sagt ausdrücklich “für Terrorismussbekämpfung und schwerste Straftaten”. Man dürfe keine rechtsfreien Räume schaffen und eine Online-Durchsuchung sei vom Prinzip ja auch nicht viel anders als bisherige Maßnahmen wie zum Beispiel Telefonüberwachung die ja auch im Verdeckten stattfinden würden. Unterstützt wurde er bei dieser Meinung durch Dr. Jürgen-Peter Graf, der eine sehr ähnliche Meinung vertrat.
Hansjörg Geiger hatte nach eigener Aussage noch keinerlei feste Meinung zur Online-Durchsuchung, befürwortet aber prinzipiell die Idee, wenn bestimmte Regelungen zum Schutze der Bürger eingehalten werden. Daraus resultierte auch sein Vorschlag bei verdeckten Maßnahmen einen Anwalt einzusetzen der den Betroffenen ohne dessen Wissen vertritt. Eine sehr vernünftige Sache wie ich finde, auch wenn da noch einige nicht ganz unproblematische Sachen abgeklärt werden müssten.
Komplett gegen die Online-Durchsuchung waren dann die restlichen Teilnehmer, wenn auch aus teilweise unterschiedlichen Gründen.
Gerhart Baum ging es in meinen Augen hauptsächlich um den Schutz der Privatsphäre und die Konformität gegenüber dem Grundgesetz, Wolfgang von Pommer Esche um die datenschutzrechtlichen Problematiken und Dirk Fox um die technische Realisierbarkeit. Dirk Fox führte beispielsweise aus, dass es auch für Leute die keine Computerprofis sind, kein Problem sei sich vor einem “Bundestrojaner” oder einer Überwachung des eigenen Computers zu schützen. So reiche allein die Benutzung einer Live-CD aus um sicherzustellen das keinerlei unerwünschte Software auf dem eigenen Computer installiert ist. Auch das einschleusen von Schadsoftware über das Internet bezeichnete Fox als “nahezu unmöglich”, da man einer IP ja nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eine Person zuordnen kann. Und selbst wenn man es können würde wäre ja noch längst nicht geklärt ob diese Person den Computer auch nur alleine nutzen würde usw..
Jörg Ziercke schaltete sich dabei mit dem Kommentar ein, dass andere Staaten das sehr wohl können würden und warum das denn dann in Deutschland nicht gehen sollte? Ich möchte ja gar nicht wissen wie irgendwelche anderen Staaten sowas angeblich machen, aber ich bin auf jeden Fall der Meinung von Dirk Fox, dass es nicht möglich ist über das Internet zu beweisen das man die IP des richtigen Rechners erwischt hat. Denn dies geht logischerweise nur nach dem eindringen in den Rechner. Was aber einschließt das man unter Umständen auch vollkommen unverdächtige Personen erwischt, was ja so nicht zulässig ist.
Sehr interessant fand ich die Reaktion von Jörg Ziercke auf die Abwehrmaßnahmen die man als Computernutzer gegen solche Maßnahmen treffen kann. Er bestritt nicht einmal, dass ein aufmerksamer Computernutzer der Online-Durchsuchung entgehen kann, sondern wies darauf hin, dass es in terroristischen Netzwerken und bei organisierter Kriminalität eben auch Leute gibt die unachtsam genug sind und eine solche offene Stelle reiche um an die entsprechenden Informationen zu kommen. Diese Aussage fand ich dann doch mal sehr bemerkenswert.
Ein weiteres Argument zum Thema Privatsphäre fand ich ebenfalls sehr interessant. So wurde im Verlaufe der Diskussion geäußert, dass der Kernbereich der privaten Lebensführung auf einem Computer ja nicht nur bei einer möglichen Online-Durchsuchung, sondern auch bei einer Beschlagnahmung eines Computers betroffen sei. Dies sehe ich genauso. Allerdings ist dies für mich kein Argument für die Online-Durchsuchung, sondern eher gegen das Recht Festplatten durchsuchen zu dürfen.
Ja, man könnte jetzt inhaltlich noch viel mehr schreiben, allerdings hab ich einen Teil auch schon wieder vergessen. Eine Videoaufzeichnung gab’s leider nicht, ob die Tonaufnahmen mitgeschnitten wurden weiß ich nicht. Allerdings schienen einige Journalisten anwesend zu sein, sodass man vielleicht in den kommenden Tagen noch in diversen Zeitungen was dazu lesen können wird.
Ich fand es auf jeden Fall recht interessant, auch wenn die angesetzten drei Stunden viel zu kurz waren. Man hätte bedeutend länger diskutieren können. Positiv überrascht war ich von Gerhart Baum, den ich bisher nur einmal bewusst bei einer Talkrunde mit Anne Will wahrgenommen hatte. Er scheint sich sehr für die Grundrechte einzusetzen und das finde ich gut. Gerade von einem ehemaligen Bundesinnenminister. Außer ihm hatte Jörg Ziercke das meiste Profil. Wobei mir dessen Art nicht wirklich zusagt. Man merkt viel zu oft das er mit technischen Argumenten argumentiert, von denen er eigentlich nichts versteht. Und warum muss man denn unbedingt immer einem Sicherheitsexperten widersprechen?
Die anderen Podiumsgäste vertraten ihre Standpunkte hingegen vernünftig. Vor allem war ich bei den Befürwortern über die teils sehr vernünftigen Argumente überrascht. Aber natürlich werde ich auch weiterhin ein Gegner der Online-Durchsuchung sein.