“Raubkopierer” und Wiedergutmachung

Inzwischen kommt es ja nun doch häufiger vor, dass von der Software- und Musikindustrie als “Raubkopierer” bezeichnete Internetnutzer angeklagt werden weil sie urheberrechtlich geschütztes Software, Musik oder Filme aus dem Internet heruntergeladen haben.
Wäre es nicht viel einfacher den Leuten einen Brief zu schreiben und sie darauf hinzuweisen dass sie gefälligst die heruntergeladenen Daten wieder ins Internet zurück laden sollen? 😀

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