Heute hoffentlich der vorerst letzte Teil meiner Geschichte mit der CDU. Was bisher geschah findet sich hier und hier.
Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist unter §14 definiert unter welchen Umständen Daten über Personen weitergeben werden dürfen. Dies ist zum Beispiel der Fall wenn diejenige Person dazu einwilligt (gerne bei Gewinnspielen genutzt, um den Teilnehmern dann noch Werbung zuschicken zu können) oder es ein entsprechendes Gesetz gibt, welches dies vorschreibt. Es gibt noch diverse weitere Gründe, doch die fand ich alle recht unpassend.
Um herauszufinden welches die rechtliche Grundlage für die Herausgabe der Daten ist, fuhr ich heute zum Bürgerbüro, mit dem Hintergedanken mich nach Möglichkeit für diese Herausgabe sperren zu lassen.
Im Bürgerbüro wusste allerdings niemand so richtig Bescheid und man verwies mich direkt ans Einwohnermeldeamt. Dort war die betreffende Person zwar nicht erreichbar, aber auch die Vertretung konnte mir weiterhelfen.
Es ist tatsächlich gesetzlich geregelt, dass das Einwohnermeldeamt Adressen von bestimmten Personengruppen an Parteien weitergeben darf. Diese Regelung findet sich im Melderechtsrahmengesetz (MRRG) unter §22. Dort unter §21.5 ist auch zu finden, dass es das Recht eines jeden Bürgers ist bei “einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnlichen schutzwürdigen Interessen” eine Auskunftsperre zu erwirken. Diese lässt sich noch abstufen. So kann man sich zum Beispiel unabhängig voneinander für diese Parteiauskunft oder einen Eintrag ins Adressbuch sperren lassen. Ich hab mich gleich mal für alles Erdenkliche sperren lassen.
Diese Sperrung gilt so lange bis man sie selbst widerruft oder in einen anderen Verwaltungsbezirk zieht.
Ich denke damit ist dieses ganze hin und her erstmal beendet, obwohl man überlegen könnte ob man der CDU nicht noch einen netten Brief schreibt und sie freundlich darauf hinweist wie destruktiv eine solche Kampagne ist und was man da besser machen könnte.